V-Label für Konsumenten

Der Blick auf die Zutatenliste allein bietet wenig Sicherheit bei der Wahl vegetarischer oder veganer Produkte. Einige Zutaten werden als E-Nummern angegeben, die vielen Verbraucher:innen unbekannt sind. Andere Inhaltsstoffe werden gar nicht aufgeführt, da sie nicht deklarierungspflichtig sind. Bei vielen Zutaten ist auch nicht immer klar, ob es sich um eine pflanzliche oder tierische Variante handelt.

Das V-Label, ein international anerkanntes Siegel für Produkte, erleichtert Ihnen den Einkauf veganer oder vegetarischer Produkte. Als einfacher und leicht verständlicher Alltagsratgeber (er)spart Ihnen das V-Label Zeit und Entscheidungsmüdigkeit. Achten Sie beim nächsten Einkauf auf das auffällige gelbe Logo: So wissen Sie auf den ersten Blick, welche Produkte zugelassen sind und somit sicher gekauft werden können.

Zuverlässig und vertrauenswürdig. Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung mit dem V-Label kaufen, können Sie sich auf standardisierte Kriterien für vegane und vegetarische Produkte verlassen. Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, ob die selbst gesetzten Kriterien der Hersteller Ihren Erwartungen entsprechen. Die Marke V-Label wurde 1996 in der Schweiz begründet und ist einer der Vorreiter der Branche.

Dafür stehen wir!

Wenn Sie ein Produkt mit dem V-Label kaufen, können Sie sicher sein, dass:

  • auf keiner Stufe der Produktion Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs verwendet wurden, wenn die Produkte als vegan gekennzeichnet sind. Dabei werden auch Zusatzstoffe und Aromen berücksichtigt. Die Kontrollen hören dabei nicht bei der Zutatenliste auf, sondern erstrecken sich auf nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe wie biotechnologische Nährmedien und Verarbeitungshilfsstoffe. So können Sie sicher sein, dass der Apfelsaft oder Wein nicht mit Gelatine geklärt, der Zucker nicht mit Knochenmehl und das Brot nicht mit Cystein aus Schweineborsten behandelt wurde.
  • wenn ein Produkt als vegetarisch gekennzeichnet ist, nur Milch, Kolostrum, Eier aus käfigfreier Haltung, Honig, Bienenwachs, Propolis oder Wollfett und deren Folgeprodukte bei der Herstellung erlaubt sind.
  • alle Produktionsschritte so gestaltet sein müssen, dass unbeabsichtigte Spuren von nicht-veganen oder nicht-vegetarischen Stoffen im Endprodukt auf ein Minimum reduziert werden.
  • für das Endprodukt sowie für einzelne Inhalts-, Hilfs- und sonstige Stoffe, die zur Verarbeitung verwendet werden, wenn sie für das Endprodukt entwickelt wurden, keine Tierversuche durchgeführt werden oder wurden.
  • nicht zuletzt die Einnahmen aus den Lizenzgebühren hauptsächlich zur Finanzierung verschiedener veganer und tierrechtlicher NGOs und Projekte verwendet werden.