Audits

V-Label Audits werden regelmäßig von externen Kontrollstellen in den Produktionsstätten der mit dem V-Label lizenzierten Produkte durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass lizenzierte Produkte in Zusammensetzung und Herstellung den V-Label  Kriterien entsprechen sowie Kreuzkontaminationen mit nicht-veganen bzw. nicht-vegetarischen Inhaltsstoffen vermieden werden. Die Audits sind vertraglicher Bestandteil und daher für alle Lizenznehmenden verpflichtend. Das Audit erfolgt nach einer ersten erfolgreichen Produktlizenzierung innerhalb von 12 Monaten ab Lizenzierungsdatum und muss somit nicht bereits vorher stattfinden.

Terminierung des Audits

Das Audit findet nach Terminvereinbarung zwischen Kontrollstelle, Lizenznehmendem und gegebenenfalls Subunternehmern statt. Kombinationsaudits mit anderen Standards (z.B. Bio oder IFS) sind möglich. V-Label Audits sind grundsätzlich angekündigt – somit bleibt genug Zeit für eine entsprechende Vorbereitung.

Inhalte eines V-Label Audits

Das eigentliche Audit setzt sich aus einer Dokumentenprüfung sowie einer Betriebsbegehung zusammen.

Dokumentenprüfung

Im Rahmen der Dokumentenprüfung werden die für die Lizenzierung notwendigen Dokumente überprüft. Es wird beispielsweise kontrolliert, ob alle für das V-Label relevanten Unterlagen bzw. Nachweise und Belege vollständig sowie korrekt vorliegen und die Verwendung des V-Labels wie vorgesehen erfolgt.

Betriebsbegehung

Während der Betriebsbegehung werden die Produktionswege der einzelnen Kategorien (vegan, vegetarisch) überprüft. Es wird außerdem kontrolliert, ob eine ausreichende Trennung von nicht-veganen bzw. nicht-vegetarischen Prozessen vorliegt. Potentielle Kontaminationsrisiken werden identifiziert und Maßnahmen zur Vermeidung überprüft. Gegebenenfalls werden zusätzlich Proben entnommen und analysiert.

Hinweise für Unternehmen

Am Tag des Audits sollten sämtliche Unterlagen, wie z.B. Prüfformulare und Lieferantenbestätigungen für kritische Zutaten, vorliegen und alle Räume für die Auditor:innen zugänglich sein. Auch sollte eine kompetente Ansprechperson wie etwa die/der zuständige Qualitätsmanager:in anwesend sein.

Das Infoblatt zu den Audits (“Audit Quick List”) zur Kontrolle der Einhaltung der V-Label Richtlinien enthält alle relevanten Informationen zur Vorbereitung für Unternehmen.

Audit Quick List (DE)

Audit Quick List (DE)

PDF, 105,85 kB

Audit Quick List (EN)

Audit Quick List (EN)

PDF, 95,00 kB

Kriterien für ein erfolgreiches Audit

Sollten im Rahmen des Audits Mängel festgestellt werden, wird die V-Label Lizenz nicht automatisch entzogen. Zunächst werden Korrekturnachweise verlangt und umgesetzt. Das V-Label verliert nur, wer nachweisbar und wissentlich betrügt, also die Richtlinien des V-Labels nicht einhält und beispielsweise nicht-vegane bzw. nicht-vegetarische Inhaltsstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe verwendet. Sobald das Audit erfolgreich durchgeführt, bei Bedarf Korrekturmaßnahmen implementiert und der Auditbericht final freigegeben wurde, erhalten Lizenznehmende eine automatische V-Label Auditbestätigung. Es handelt sich nicht um ein Zertifikat, da das V-Label eine Lizenzierung und keine Zertifizierung von Produkten darstellt.

Unsere Partner-Kontrollstellen

Im Rahmen der Auditplanung können sich Lizenznehmende mit Produktionsstätten in Deutschland eigenständig für eine unserer aktuell fünf Partner-Kontrollstellen entscheiden. Audits in ausländischen Produktionsstätten werden grundsätzlich von SGS durchgeführt. Aktuell arbeiten wir mit den folgenden Partner-Kontrollstellen zusammen:

Die hier veröffentlichten Informationen dienen der Transparenz. Die auf dieser Seite aufgeführten Kontrollstellen sind unabhängige Partnerorganisationen des V-Label Lizenzpartners ProVeg e.V.. Die Nennung erfolgt ausschließlich zur Information über die Durchführung der obligatorischen Audits im Rahmen des Lizenzierungsprozesses von V-Label Deutschland. Eine Auswahl oder Empfehlung bestimmter Anbieter ist damit nicht verbunden. Für die obigen Informationen, Inhalte externer Webseiten sowie für die Kommunikation über die angegebenen E-Mail-Adressen sind ausschließlich die jeweiligen Kontrollstellen verantwortlich.