FAQ

Finden Sie Antworten zu Ihren Fragen zum V-Label.

Häufige Fragen zum V-Label

  • Was ist das V-Label?

    Das V-Label ist eine international geschützte Marke zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln. Es dient den Endverbraucher:innen als Entscheidungshilfe und ermöglicht die sichere und bequeme Auswahl von Lebensmitteln ohne die Zutatenliste studieren oder bei einem Unternehmen anfragen zu müssen.

  • Welchen Vorteil bietet das V-Label gegenüber anderen Veggie-Labels?

    Viele Unternehmen und Produzenten setzen eigenständig entwickelte Veggie-Labels für ihre Produkte ein. Die Unternehmen entwerfen dabei eigene Kriterien für vegane und vegetarische Produkte, die sich jedoch von Firma zu Firma unterscheiden können. Fehlendes Hintergrundwissen der Unternehmen zu einzelnen Inhaltsstoffen und wichtigen Kriterien bei der Produktion begünstigen fehlerhaften Kennzeichnungen. Diese eigenständigen Kennzeichnungen unterliegen keiner Kontrolle durch unabhängige Instanzen, wodurch eine fehlerhafte Kennzeichnung für Verbraucher:innen mitunter unbemerkt bleibt. Konsument:innen fordern zunehmend Transparenz, um vegane und vegetarische Produkte schnell sowie zuverlässig erkennen zu können. Eine Kennzeichnung durch unabhängige Organisationen gewinnt bei Verbraucher:innen ein höheres Vertrauen als herstellereigene Kennzeichnungen.² So glauben über 60%, dass Umweltorganisationen gewissenhafter prüfen als private Siegel.³

    Im Gegensatz zu anderen Labels, die zentral aus einem Land vergeben werden, sitzen die Lizenzgeber dezentral im Land der Lizenznehmer. Das heißt das V-Label für deutsche Unternehmen wird von der lokalen Veggie Organisation ProVeg e.V. vergeben. In anderen Ländern sind es die dortigen veggie Organisationen. Diese Regionalität hat den Vorteil, dass Prüfung und Kontrolle in der Landessprache der Produzenten durchgeführt werden. Dadurch können Missverständnisse vermieden werden. Es ist einfacher möglich, gegebenenfalls direkt vor Ort Probleme bei der Produktion zu lösen und die Firmen bei der Entwicklung neuer Produkte zu unterstützen.

    Bislang existiert auf nationaler Ebene keine verbindliche gesetzliche Definition der Begriffe “vegan” und “vegetarisch”. Klarheit durch einheitliche Kriterien bei der Kennzeichnung veganer und vegetarischer Produkte bietet derzeit nur das V-Label. Regelmäßige Kontrollen durch ein unabhängiges Labor garantieren die Einhaltung der Kriterien und tragen so zur Qualitätssicherung des V-Labels bei. Das V-Label ermöglicht Unternehmen die Auslagerung der Kontrolle zur Qualitätssicherung ihrer veganen und vegetarischen Produkte.

    Das V-Label ist daneben europaweit das einzige unabhängige Label in den Kategorien “vegetarisch” und “vegan”.

    ²Gerke, M., Janssen M.: Kennzeichnung veganer Lebensmittel (2017) Universität Kassel
    ³Gütesiegel Monitor 2023 Gütesiegel werden von Verbraucher:innen geschätzt (2023) Splendid Research GmbH

  • Warum reicht der Blick auf die Zutatenliste nicht aus?

    Der Blick auf die Zutatenliste allein bietet wenig Sicherheit bei der Wahl vegetarischer oder veganer Produkte. Einige Zutaten werden als E-Nummern angegeben, die vielen Verbraucher:innen unbekannt sind. Andere Inhaltsstoffe werden gar nicht aufgeführt, da sie nicht deklarierungspflichtig sind. Bei vielen Zutaten ist auch nicht immer klar, ob es sich um eine pflanzliche oder tierische Variante handelt.

    Generell ist es unüblich, Produktions-Hilfsstoffe in Zutatenlisten aufzuführen, die oftmals tierisch sind. Häufig vorkommende Änderungen in der Rezeptur können dazu führen, dass ein lieb gewonnenes vegan-vegetarisches Produkt plötzlich und unbemerkt tierische Bestandteile enthält, ohne dass Verbraucher:innen dies bemerken. Produkte, die mit dem V-Label lizenziert sind, werden auf ihre Zusammensetzung und jeden Produktionsschritt überprüft. Das V-Label ist somit eine verlässliche und schnelle Orientierungshilfe, die das Lesen von Zutatenlisten überflüssig macht.

  • Nach welchen Kriterien werden Produkte mit dem V-Label als vegan beziehungsweise vegetarisch gekennzeichnet?

    Die Definition der Begriffe “vegan” und “vegetarisch”, die das V-Label als Grundlage nutzt, entspricht der Definitionsempfehlung der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016.

    Vegetarisch

    Vegetarisch sind Lebensmittel und Produkte, die nicht aus Tieren beziehungsweise Bestandteilen von Tieren erzeugt werden. Dabei werden alle Produktions- und Verarbeitungsstufen berücksichtigt. Lebensmittel und Produkte, die mithilfe von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen hergestellt werden, gelten als vegetarisch.

    Vegan

    Vegan sind Lebensmittel und Produkte, die nicht aus Tieren beziehungsweise Bestandteilen von Tieren erzeugt werden. Lebensmittel und Produkte dürfen auch nicht von Tieren stammen, um als vegan zu gelten. Dabei werden alle Produktions- und Verarbeitungsschritte mit Ausnahme von Anbau oder Ernte berücksichtigt.

    Zusätzliche Kriterien des V-Labels

    Das V-Label wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Eigenschaften aufweisen:

    • Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Zutaten) deklariert werden
    • Produkte, die Eier aus Käfighaltung enthalten (einschließlich “ausgestaltete Käfighaltung” und Kleingruppenhaltung)
    Verpackung

    Das V-Label schließt Produkte, deren Verpackung Bestandteile von tierischen Stoffen enthalten, nicht aus. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig auf Verpackungen mit tierischen Inhaltsstoffen zu verzichten.

    Düngung und Anbau

    Bei der V-Label-Lizenzierung werden Produkte und Zutaten ab der Ernte berücksichtigt. Die Düngung des Bodens, auf dem Rohstoffe für V-Label-Produkte angebaut werden, stellt kein Kriterium dar. Es wird jedoch empfohlen, Rohstoffe aus biologisch-veganer Landwirtschaft zu bevorzugen und freiwillig auf tierische Stoffe bei der Düngung zu verzichten.

    Spuren und Verunreinigungen

    Spurenkennzeichnungen auf Verpackungen sind mit Ausnahme von Allergenen freiwillige Angaben von Unternehmen für produktionsbedingte Verunreinigungen mit bestimmten Inhaltsstoffen. Mit der Kennzeichnungen von Spuren sichern sich Unternehmen gegen rechtliche Folgen ab, sollte es bei Konsument:innen zu allergischen Reaktionen kommen. Spurenhinweise für tierische Zutaten bedeuten nicht, dass tatsächlich tierische Inhaltsstoffe im Endprodukt enthalten sind. Die Angabe macht auf mögliche Verunreinigungen aufmerksam, die in minimalem Umfang und produktionsbedingt zustande kommen können.

    Produkte mit Spurenkennzeichnungen entsprechen den Kriterien des V-Labels, sofern tierische Inhaltsstoffe im gesamten Herstellungsprozess nicht absichtlich hinzugesetzt wurden (Mehr dazu). Der Produktionsablauf muss so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigte Verunreinigung durch nicht-pflanzliche Zutaten erfolgt. Liegt die Kontamination mit tierischen Stoffen am Endprodukt in der Summe aller nachweisbaren tierischen Stoffe über 0,1 % (1 g/kg) sind Hersteller zu Nachbesserungen auf allen Vertriebs- und Verarbeitungsstufen angehalten. Ist keine weitere Optimierung möglich, muss der Produzent begründen warum. Eine Überschreitung des Wertes von 0,1 % führt demnach nicht sofort zum Ausschluss einer Auslobung als „vegan“ bzw. „vegetarisch“.

    Beispiele

    Das V-Label wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Zutaten oder Eigenschaften aufweisen:

    • Schlachtprodukte
    • Fette von Fischen, Fischbestandteile oder andere Meerestiere
    • Aromen tierischer Herkunft (ausgenommen Aromen auf Milchbasis)
    • andere Eier als Geflügeleier (z. B. Kaviar)
    • Milcherzeugnisse, bei denen tierisches Lab verwendet wurde
    • Gelée Royale
    • Farbstoffe aus tierischen Bestandteilen (z. B. echtes Karmin)
    • Zucker, der mit Tierkohle gebleicht wurde
    • Trägerstoffe oder Hilfsstoffe aus tierischen Bestandteilen
    • Klärung mit Stoffen aus tierischen Bestandteilen (z. B. Gelatine, Fischblase)

    Das V-Label in der Kategorie “vegan” wird nur vergeben, wenn Produkte außerdem frei von tierischen Erzeugnissen sind wie beispielsweise:

    • Eier
    • Honig
    • Milcherzeugnisse
    • tierisches Wachs
    • Farbstoffe aus tierischen Erzeugnissen
    • Trägerstoffe oder Hilfsstoffe aus tierischen Erzeugnissen
    • Klärung mit Stoffen aus tierischen Erzeugnissen (z. B. Eiklar)
  • Auf welcher Grundlage werden Lebensmittel und Produkte als vegan beziehungsweise vegetarisch eingestuft?

    Unternehmen, die Produkte mit dem V-Label lizenzieren lassen möchten, müssen die vollständige Zusammensetzung dieser Produkte sowie die Nutzung sämtlicher Verarbeitungshilfsstoffe gegenüber dem Lizenzgeber offenlegen. Auf Grundlage dieser Selbstauskunft und nach einer Prüfung durch das V-Label-Team werden Produkte und Lebensmittel als vegan beziehungsweise vegetarisch eingestuft.

  • Wie wird sichergestellt, dass Unternehmen die Anforderungen an das V-Label erfüllen?

    Das V-Label führt qualitätssichernde Maßnahmen durch, um die Glaubwürdigkeit und die versprochenen Leistungen des V-Labels sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit dem Laborpartner Intertek Food Services und weiteren Partnern werden Audits in den Produktionswerken auf Basis einer individuellen Risikobewertung durchgeführt. Die Prüfungsmaßnahmen richten sich nach einheitlichen und standardisierten Prozessen.

    Eine Rezepturänderung oder Veränderungen im Produktionsprozess bei Lebensmitteln und Produkten mit dem V-Label müssen dem Qualitätsmanagement des V-Label-Teams umgehend und selbstständig gemeldet werden. Anschließend wird eine erneute Prüfung nach Selbstauskunft durchgeführt.

  • Welche Produkte werden derzeit nicht mit dem V-Label lizenziert?

    Kosmetikartikel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln werden seit 2018 lizenziert. Seit 2019 werden auch Non-Food-Artikel lizenziert. Seit 2023 ist es auch in Deutschland für Betriebe der Systemgastronomie möglich das V-Label zu erhalten.

    Eine V-Label-Lizenz für Medikamente, mit einer Ausnahme von Generika, ist nicht möglich.

  • Wer steht hinter dem V-Label?

    Das V-Label wurde in Kooperation mit der Europäischen Vegetarier Union (EVU) und deren Mitgliedsorganisationen aufgebaut. Die Markenrechte wurden an die V-Label GmbH ausgelagert, die sich auch um die markenrechtlichen Dinge kümmert. Heute stehen fast alle großen Europäischen veg. Verbände und auch immer mehr außereuropäische hinter dem V-Label und tragen gemeinsam das Projekt.
    Als größte Interessenvertretung der vegetarisch und vegan lebenden Menschen in Deutschland übernimmt hierzulande ProVeg die Vergabe des V-Labels. Erfahren Sie mehr zur Geschichte des V-Labels.

  • Wann macht eine Kennzeichnung mit dem V-Label weniger Sinn?

    Nicht bei allen Lebensmitteln ist eine Kennzeichnung mit dem V-Label sinnvoll. Monoprodukte wie Tees oder Gewürze, Mineralwasser und Rohwaren wie unverarbeitetes Gemüse sind in der Regel rein pflanzlich und müssen nicht gekennzeichnet werden. Einer Kennzeichnung mit dem V-Label steht trotz sogenannter “Werbung mit Selbstverständlichkeit” nichts entgegen. Es wird jedoch davon abgeraten.

  • Arbeitet das V-Label mit umstrittenen Unternehmen/großen Konzernen zusammen?

    Die Vision von ProVeg ist eine Welt in der alle Menschen Zugang zu pflanzlichen Produkten haben, die gut für Menschen, Tiere und die Umwelt sind. Daher spricht ProVeg auch Konsument:innen an, die kurz- oder langfristig ihren Konsum tierischer Produkte reduzieren wollen. Konventionelle Marken von großen Unternehmen, sowie Discounter und Supermärkte erreichen eine große Zahl an Verbraucher:innen, die gewohnt sind, die ihnen vertrauten Marken zu kaufen. So sind auch vegetarische und vegane Produkte einem großen Publikum zugänglich.

    ProVeg hat ein großes Interesse daran, Verbraucher:innen dort abzuholen, wo sie stehen. Hier knüpft auch die Vergabe des V-Label an. Die Vergabe des V-Label an eine Vielzahl von Unternehmen gibt uns die Möglichkeit, eine große Anzahl von Menschen von unserer Idee zu begeistern und die vegetarisch-vegane Lebensweise als leicht umsetzbare Alternative aufzuzeigen.

    Die leichtere und breitere Verfügbarkeit von vegetarisch-veganen Produkten ist ProVeg wichtig. Die Infrastruktur insgesamt zu verbessern, ist ein Weg, den Konsum tierischer Produkte in der Gesellschaft maßgeblich zu reduzieren.

  • Inwiefern müssen V-Label Produkte tierversuchsfrei sein?

    Für Produkte mit dem V-Label dürfen durch den Hersteller (Lizenznehmer) keine Versuche an Tieren jedweder Art durchgeführt werden bzw. worden sein. Dies gilt sowohl für den inländischen Markt als auch für den ausländischen Markt (z. B. unter der Vorgabe von Regierungsbehörden). Auch für die Inhaltsstoffe und Produktionshilfsstoffe dürfen in Bezug auf das Endprodukt keine Tierversuche durch das Unternehmen stattfinden/stattgefunden haben bzw. in Auftrag gegeben worden sein. Das V-Label überprüft in einer jährlichen Abfrage die Aktualität dieser Angaben.

V-Label erhält neues Design

  • Was ist der Grund für die Neugestaltung?

    Das Design soll Verbraucher:innen ermöglichen, vegane und vegetarische Produkte bequem und unmissverständlich zu unterscheiden. Gleichzeitig soll die Wiedererkennung anhand der markenrechtlich geschützten Farben gewährleistet bleiben. Das erhöht die Transparenz und hilft den Verbraucher:innen, genau die Produkte zu finden, die sie wollen oder gar brauchen.

    Neben neuen Schriftarten enthält das Design auch eine inhaltliche Aktualisierung: Das V-Label agiert inzwischen außerhalb Europas und ist damit international aktiv. Stand heute sind weltweit mehr als 30 Non-Profit-Organisationen mit der Vergabe des Gütesiegels betraut. Dies kommt im neuen Schriftzug und in der enthaltenen URL zum Ausdruck.

  • Was hat sich am Design konkret verändert?

    Farben – Die Mehrzahl der Produkte, die ein V-Label tragen, gehören zur Kategorie „vegan“: Weltweit sind mehr als 50.000 Produkte von über 4.300 Lizenznehmern mit dem Gütesiegel gekennzeichnet. In Deutschland tragen mindestens 10.000 der rund 12.000 lizenzierten Produkte das V-Label „vegan“.

    Verbraucher:innen verbinden das bisherige Design somit besonders stark mit veganen Produkten. Bei vegetarischen Produkten steht deshalb von nun an die Farbe Grün im Vordergrund.

    Schriftarten und Inhalte – Zusätzlich wurden die Schriftzüge internationalisiert und modernisiert. Damit trägt die neue Gestaltung dem kontinuierlichen Wachstum des V-Labels über den europäischen Markt hinaus Rechnung. Die neue URL der V-Label-Webseite lautet so auch: v-label.com

  • Was bedeutet die Neugestaltung für Lizenznehmer?

    Die neuen Grafikdateien sollten ab sofort auf allen neu eingereichten Layouts verwendet werden.

    Übergangsfrist – Das V-Label-Team will Ihnen einen reibungslosen Verkauf von bereits bedruckten Produktverpackungen ermöglichen. Bestehende Lizenznehmer:innen erhalten für die Umstellung von bereits freigegebenen Layouts auf das neue Design deshalb eine Übergangsfrist bis Ende 2023. Bitte berücksichtigen Sie diese Frist bei der Befüllung Ihrer Verpackungen.

    Innerhalb der Übergangsfrist können Sie selbst entscheiden, wann der beste Zeitpunkt zur Anpassung Ihrer Sortiment-Layouts ist.

    Bedenken Sie: Je früher Sie das neue Design für Ihre Layouts verwenden, desto schneller begegnen Verbraucher:innen im Handel ausschließlich dem nun gültigen Design. Ihre Marke wird von der einheitlichen Gestaltung am Verkaufsort profitieren.

  • Ab wann gilt das neue Design?

    Das neue Design wurde im Januar 2023 international vorgestellt. Für Lizenznehmer:innen mit Sitz in Deutschland gilt das Design ab sofort.

  • Wo stehen die neuen Grafikdateien zum Download bereit?

    Lizenznehmer:innen finden die neuen Grafikdateien ab sofort im V-Label-Kundenbereich. Wie Sie das neue Design verwenden können, erfahren Sie im V-Label-Styleguide, den Sie ebenfalls im Kundenbereich finden.

    Pressevertreter:innen können die Grafikdateien im Pressebereich der V-Label-Webseite herunterladen.

  • Was ist, wenn ich die alten Grafikdateien benötige?

    Bitte kontaktieren Sie das V-Label-Team, damit wir Ihre Anliegen gemeinsam prüfen können.

  • Wird es das alte Design gar nicht mehr geben?

    Bis zum Ende der Übergangsfrist für Lizenznehmer werden Verbraucher:innen im Handel dem alten und dem neuen Design begegnen. Der Grund hierfür ist nicht nur die Machbarkeit für die Unternehmen, sondern auch das Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen. Denn selbstverständlich sollen keine Produkte entsorgt werden.

  • Müssen bereits freigegebene Verpackungslayouts erneut zur Freigabe an ProVeg e. V. geschickt werden?

    Ja, auch für Aktualisierungen des Layouts aufgrund der Designänderung gilt: Das Layout neuer Verpackungen muss vom zuständigen Lizenzgeber – in Deutschland von ProVeg e. V. – genehmigt werden, bevor mit dem Druck begonnen werden kann. Nach der Genehmigung kann das V-Label gedruckt und in Marketingkampagnen verwendet werden.

    Bitte wenden Sie sich für die Freigabe Ihrer Layouts an: food-vlabel@proveg.com

  • Was ist, wenn ich als Lizenznehmer das Verpackungslayout nicht innerhalb der Übergangsfrist umstellen kann?

    Unser Ziel ist es, den Verbraucher:innen im Laufe der Zeit ein einheitliches Erscheinungsbild zu bieten. Das V-Label-Team geht davon aus, dass Sie mit Ihrer Produktpalette die gleiche Vision verfolgen. Zugleich wollen wir unnötige Abfälle vermeiden. Produkte, die bereits im Handel sind, und Etiketten, die bereits gedruckt sind, sollten Sie daher zunächst verkaufen.

    Hierfür gewährt Ihnen das V-Label eine Übergangsfrist. Sollte die Übergangsfrist nicht reichen oder unverhältnismäßig hohe Kosten mit sich bringen, kontaktieren Sie bitte das V-Label-Team unter vlabel@proveg.com, damit wir Ihr Anliegen gemeinsam prüfen können.

Fragen von Verbraucher:innen

  • Ich habe ein Produkt mit dem vegetarisch Label gesehen. Die Zutatenliste beinhaltet aber nur vegane Zutaten. Ist das Produkt vegan?

    Trotz augenscheinlich veganer Zutatenliste können Produkte versteckte tierische Inhaltsstoffe enthalten. Beim V-Label prüfen wir bzgl. der Verwendung von tierischen Stoffen alle Produktions- und Verarbeitungsschritte eines Produktes eingehend. Denn der Blick auf die Zutatenliste reicht in aller Regel nicht, um zu erkennen, ob ein Produkt für eine vegane Ernährung geeignet ist, da in der Zutatenliste nicht erwähnt wird, ob im Laufe der Herstellung eines Produktes Verarbeitungshilfsstoffe genutzt werden, wie z. B. Gelatine bei der Weinherstellung. Das V-Label bietet damit eine zuverlässige Orientierungshilfe beim Einkauf.

    Es gibt Hersteller:innen, die eine Kennzeichnung als vegan nicht wünschen, sei es aus marketingtechnischen Gründen oder weil sie eine Kontamination mit tierischen Einträgen nicht 100%ig ausschließen können. Obwohl ein Spurenhinweis für Allergiker den V-Label-Kriterien nicht widerspricht und das V-Label auch keinesfalls einen Ersatz für den Allergikerhinweis darstellt, möchten die Unternehmen sich rechtlich in alle Richtungen absichern und verzichten auf die Vegan-Deklaration.

    In solchen Fällen wird insgesamt auf eine V-Label-Kennzeichnung des Produktes verzichtet, da unsere Kriterien klar sind und verbindlich sein sollen. In der Vergangenheit kam es aber bei einigen Herstellern dazu, dass solche Produkte wie die oben genannten dennoch mit dem vegetarischen Siegel ausgelobt wurden. Diese Produkte werden regelmäßig durch das V-Label-Team identifiziert und neu geprüft, um sie auf das korrekte Label umzustellen. Dennoch kann es passieren, dass Produkte noch vereinzelt im Handel zu finden sind.

  • Warum können vegane Produkte Spuren nicht-veganer Stoffe enthalten?

    Spurenkennzeichnungen sind freiwillige Angaben von Unternehmen für nicht-willentliche Einträge potenziell allergener Inhaltsstoffe. Dabei kann es sich auch um tierische Einträge handeln.
    Die Kennzeichnung weist darauf hin, dass aufgrund der Produktionsbedingungen Stoffe, die nicht in der Zutatenliste auftauchen (z. B. Weizen, Nüsse, Senf, Milch, Eier etc.), in minimalen Kreuzkontaminationen auftauchen können. Tritt nach dem Konsum des Produktes eine allergische Reaktion auf, ist das Unternehmen aufgrund der Spurenkennzeichnung gegen rechtliche Folgen abgesichert.

    Einer Auslobung als vegan oder vegetarisch stehen unbeabsichtigte Einträge von tierischen Erzeugnissen jedoch weder aus ethischer noch aus ökologischer Sicht entgegen, soweit diese auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen trotz geeigneter Vorkehrungen bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind. Denn der Kauf von möglicherweise mit tierischen Substanzen verunreinigten vegan-vegetarischen Lebensmitteln trägt nicht zur vermehrten Nutzung von Tieren, zur Umweltschädigung oder Ressourcenverschwendung bei.

    Die vorsätzliche Verwendung von nicht-veganen bzw. nicht-vegetarischen Substanzen ist bei der Vergabe des V-Labels ausgeschlossen. Deshalb wird im Zuge der Lizenzierung streng darauf geachtet, dass die Produktionsprozesse so gestaltet sind, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verunreinigung minimiert wird. Konkret bedeutet dies, dass alle notwendigen Vorkehrungen zur Säuberung der Produktionsanlagen getroffen werden müssen und weitestgehend verhindert werden muss, dass tierische Erzeugnisse in Kontakt mit vegan-vegetarischen Produkten gelangen. Dies wird im Rahmen von Kontrollen vor Ort im Herstellerbetrieb überprüft.

    Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Positionspapier.

  • Ich hätte gern eine Liste aller V-Label Produkte. Wo finde ich diese?

    Allein in Deutschland sind derzeit mehr als 8.000 Produkte gekennzeichnet, weltweit sind es über 35.000 Artikel. Eine Liste, die alle bisher lizenzierten Produkte umfasst, würde somit die Orientierung eher erschweren. Einige spannende Produkte finden Sie hier online oder auf unseren Social Media Kanälen Instagram (International), Instagram (Deutschland und Österreich) und Facebook.
    Für nähere Informationen zu einem bestimmten Produkt stehen wir gerne unter vlabel@proveg.com zur Verfügung.

  • Auf einem Produkt mit vegetarisch-Label ist Lab angegeben. Wie kann das sein?

    Beim V-Label Lizenzierungsprozess prüfen wir bzgl. der Verwendung von tierischen Stoffen alle Produktions- und Verarbeitungsschritte eines Produktes eingehend. Das V-Label bietet damit den Verbraucher:innen eine zuverlässige Orientierungshilfe beim Einkauf.
    In der Zutatenliste wird in aller Regel nicht erwähnt, ob im Laufe der Herstellung tierisches oder mikrobielles Lab verwendet wird. Generell gilt, dass die Angabe über den Ursprung des Labs auf Produktverpackungen für Hersteller freiwillig ist, da es sich um ein Produktionshilfstoff und nicht um eine im engeren Sinne Zutat bzw. einen Lebensmittelzusatzstoff handelt. Statt Lab aus Kälbermägen muss daher bei V-Label Produkten mikrobielles Lab zur Käseherstellung verwendet werden.

  • Wer ist Herausgeber und Inhaber der Rechte am V-Label?

    Das V-Label ist in über 30 Ländern registriert und wird in etwa 14 davon aktiv vertrieben. In diesen Ländern führen ansässige Veggie-Organisationen die Vergabe des Labels durch. Darunter sind die Vegane Gesellschaft Österreich in Österreich, Ethical Vegetarian Alternative (EVA) in Belgien, Nederlandse Vegetariërsbond (NVB) in den Niederlanden, Association Vegetariénne de France (AVF) in Frankreich, ProVeg in Deutschland oder Swissveg in der Schweiz. Die V-Label GmbH mit Sitz in der Schweiz ist von ProVeg unabhängig und verwaltet die Markenrechte und deren Schutz in allen V-Label-Ländern.

  • Wird die Verpackung auch geprüft?

    Für die Lizenzierung von Verpackungen fehlen derzeit noch die prüfungstechnischen Voraussetzungen. Die Thematik wird bereits auf europäischer Ebene diskutiert, sodass Erst- oder ggf. Zweitverpackungen demnächst ebenfalls geprüft werden können, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden. Wir empfehlen derzeit den Hersteller:innen, auf Verpackungen mit tierischen Komponenten zu verzichten.

    Unsere Richtlinien zur Lizenzierung von Produkten stützen sich auf die lebensmittelrechtlich eingebundenen Definitionen für vegan und vegetarisch, welche auf Lebensmittel bezogen sind. Deswegen raten wir, diesbezüglich direkt beim Produzenten nach zu fragen. Wir arbeiten daran, das V-Label zusätzlich auf technische Produkte wie Verpackungen auszuweiten.

  • Ich möchte mehr Informationen zum Label haben, da ich eine Studien-Arbeit schreiben möchte. Wie komme ich an Zahlen und Daten zum Label?

    Uns freut sehr, dass die pflanzliche Lebensweise in der schulischen und universitären Ausbildung Aufmerksamkeit erhält.
    Idealerweise lassen Sie uns die geplanten Interviewfragen per Email unter vlabel@proveg.com zukommen. Wir würden uns mit einer schriftlichen Antwort bei Ihnen melden.
    Viele Fragen lassen sich zudem mit einem Blick in den V-Label Leitfaden, die News oder die FAQs beantworten.

  • Wird bei V-Label Produkten auch auf Anbau und Düngung geachtet?

    Die Produkte, Zutaten und Inhaltsstoffe werden bei der V-Label-Lizenzierung ab der Ernte berücksichtigt. Es werden keine Anforderungen an die Düngung des Bodens, auf welchem Rohstoffe für V-Label-Produkte angebaut werden, gestellt. Somit sind auch pflanzliche Rohstoffe, deren Anbaufläche mit Stoffen tierischer Herkunft gedüngt wurden, erlaubt. Es wird jedoch empfohlen, wo immer möglich, Rohstoffe aus biologisch-veganer Landwirtschaft zu bevorzugen und auf tierische Stoffe bei der Düngung zu verzichten.

  • Werden die Nährmedien der Inhaltsstoffe auch geprüft?

    Die vegan- bzw. vegetarisch-Definition unter 2.1 des V-Label Leitfadens bezieht sich auf alle Produktions- und Verarbeitungsstufen und schließt damit auch die Prozesse der biotechnologischen Gewinnung von Zutaten oder Inhaltsstoffen ein. Biotechnologische Methoden sind Methoden bei denen Bakterien, Pilze, Algen, eukaryotische Einzeller und/oder Zellkulturen zur Produktion und/oder Veränderung der Inhaltsstoffe absichtlich hinzugefügt werden. So müssen beispielsweise auch die zuletzt eingesetzten Nährmedien, Fermentersubstrate und/oder Trägermaterialien bei der Produktion von Zutaten oder Inhaltsstoffen, welche Bestandteil des Endproduktes sind, die Kriterien aus den Abschnitten 2.2 für vegane Zutaten oder Inhaltsstoffe bzw. 2.3 für vegetarische Zutaten oder Inhaltsstoffe erfüllen.

Fragen von Unternehmen

  • Welche Kosten erwarten Unternehmen bei der Lizenzierung mit dem V-Label?

    Die Verwendung des V-Labels ist mit einer Jahreslizenzgebühr und einer einmaligen Prüfungsgebühr verbunden. Diese werden abhängig von den Unternehmensdaten und der Anzahl der Produkte berechnet. Hinzu kommen Kosten für Inspektionen vor Ort.

    Bei Winzern erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Volumens (Liter). Das Prüfungshonorar errechnet sich hier aus der Produktkategorie, also Weißwein, Rotwein, Saft, Sekt, Secco etc. Für die Jahreslizenzgebühr wird die verkaufte Literzahl (Volumen/Jahr) oder pauschal die Anzahl aller zu lizenzierenden Produkte herangezogen.

  • Mit welchem Zeitumfang haben Unternehmen bis zur Lizenzausstellung zu rechnen?

    Der Lizenzierungsprozess ist in 5 Schritte gegliedert. Auf die Erstanfrage eines Unternehmens folgt ein Angebot auf Grundlage der eingesandten Unternehmensdaten. Nach Bestätigung des Angebots durch das Unternehmen wird der Lizenzvertrag geschlossen. Anschließend erfolgt die Prüfung aller Produktangaben und der Produktverpackung-Layouts durch den Lizenzgeber. Nach gründlicher und erfolgreicher Prüfung wird die V-Label-Lizenz vergeben. Nachgelagert erfolgt eine Inspektion.

    Insgesamt ist für Standard-Lizenzierungen nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen mit einer Dauer von 20 Werktagen bis zur endgültigen Freigabe der Nutzung des V-Labels zu rechnen. Express-Lizenzierungen sind auch möglich. Hierbei werden Anfragen prioritär behandelt und die Prüfung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Erstanfrage.

  • Welcher Vertragsbestand ergibt sich für Unternehmen?

    Gültigkeitsdauer

    Das Vertragsverhältnis besteht in der Regel für ein Jahr. Bei einer Umsatzveränderung von mehr oder weniger als 10 % wird die Jahreslizenzgebühr angepasst. Der Vertragsbeginn wird im Vertrag spezifiziert. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

    Lizenzurkunde

    Nach erfolgreichem Abschluss der Lizenzierung wird eine Lizenzurkunde für die jeweiligen Produkte in der entsprechenden Kategorie ausgestellt.

  • Welche Angaben werden für die Lizenzierung von Unternehmen benötigt?

    Im Lizenzierungsprozess werden von Unternehmen unter anderem folgende Angaben benötigt:

    • Jährlicher Gesamtumsatz des Unternehmens
    • Anzahl der Produkte, die lizenziert werden sollen
    • Nettoumsatz der zu lizenzierenden Produkte in den vergangenen 12 Monaten
    • Bei neuen Produkten: Geplanter Nettoumsatz der zu lizenzierenden Produkte in den kommenden 12 Monaten
    • Bei Winzern: Das Volumen (Liter) des zu lizenzierenden Weins
    • Kunden der zu lizenzierenden Produkte

Lizenzierungen in der Systemgastronomie

  • Für welche Arten von Gastronomiebetrieben ist eine V-Label-Lizenzierung möglich?

    Systemgastronomiebetriebe können eine Lizenzierung mit dem V-Label erhalten. Für eine Lizenzierung kommen ausschließlich vegane Gerichte in Frage – sowohl die Zutaten als auch der Zubereitungsprozess müssen nach V-Label-Standards vegan sein. Eine Lizenzierung für andere Gastronomiebetriebe ist aktuell nicht möglich.

  • Wie kann ich eine V-Label-Lizenzierung für die Systemgastronomie erhalten?

    Die Lizenzierung kann ausschließlich für vegane Speisen erfolgen. Für eine Lizenzierung müssen Wareneinkauf, Küchenprozesse und Küchengeräte standardisiert sein und den Vorgaben des V-Labels entsprechen.

  • Welcher Aufwand kommt auf mich als Systemgastronom zu?

    Um eine Lizenzierung mit dem V-Label für die Systemgastronomie zu erhalten, müssen Sie einen mehrstufigen Prozess durchlaufen, zu dem unter anderem folgende Punkte gehören:

    • Beratungsphase: In einem Workshop werden gemeinsam mit dem Team von ProVeg Food Services Handlungsempfehlungen zu Themen wie Produktmanagement, Zubereitungsprozessen, Mitarbeiterschulungen und Kundenkommunikation erarbeitet und in der anschließenden individuellen Beratungsphase vertieft.
    • Küchenbegehung & Prozessanpassungen in der Küche: Das V-Label Team stellt fest, welche Anpassungen im Küchenprozess notwendig sind, damit das Siegel vergeben werden kann.
    • Probephase vor der ersten Lizenzierung: Die Betriebe können diesen Zeitraum nutzen, um alle Punkte aus dem V-Label-Maßnahmenkatalog zur Prozessoptimierung umzusetzen
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Lizenzierung – melden Sie sich einfach unter gastro-vlabel@proveg.com .

  • Welche zusätzlichen Punkte muss ich als Systemgastronom beachten?

    Die Werte des V-Labels gehen über die Küche hinaus: Im Rahmen der ProVeg-Geschäftspraktiken verpflichten sich alle Lizenznehmer, zuverlässig und fair sowie nach hohen ethischen Standards zu handeln.

  • Warum kann nur die Systemgastronomie lizenziert werden?

    Das V-Label-Konzept für die Gastronomie ist sehr umfangreich und auf reproduzierbare Prozesse ausgelegt. Nur ein klar definierter Küchenprozess sowie Wareneinkauf ermöglichen die für eine Lizenzierung notwendige Nachvollziehbarkeit.

Fragen zum Thema Kosmetik

  • Warum gibt es das V-Label für Kosmetik- und Drogerieartikel?

    Unter Verbraucher:innen wächst das Bewusstsein und Interesse für rein pflanzliche Produkte zur Schönheitspflege. Verbraucher:innen können allerdings anhand der Inhaltsstofflisten auf Kosmetik- und Körperpflegeprodukten nicht erkennen, ob ein Produkt für Sie geeignet ist, da chemische Formeln, lateinische Namen und Abkürzungen die Auswahl erschweren. Auch über den Ursprung vieler Inhaltsstoffe bleiben Verbraucher:innen im Unklaren und können nicht beurteilen, ob z. B. das Glycerin im Shampoo aus tierischen oder pflanzlichen Quellen stammt. Eine klare Kennzeichnung schafft Transparenz und ermöglicht eine schnelle Entscheidung am Regal.

    Das V-Label ist ein bekanntes Siegel im Bereich vegetarischer und veganer Produkte und bietet eine schnelle Entscheidungshilfe am Regal. Mit 20 Jahren Erfahrung in der Lizenzierung sind bereits 4.300 Lizenzpartner mit über 50.000 Produkten weltweit V-Label geprüft. Diese Transparenz und Klarheit ist nun auch bei der selbstbestimmten Auswahl von Kosmetik- und Körperpflegeprodukten möglich.

    Das V-Label achtet neben den Inhaltsstoffen auch auf Produktionshilfsstoffe, Trägerstoffe von Vitaminen und Duftstoffen und eine gute Herstellungspraxis. Bei der Herstellung sollen Einträge tierischer Spuren reduziert werden. V-Label Produkte sind GMO-frei und tierversuchsfrei. Die V-Label Kriterien werden durch regelmäßige Audits und Laboranalysen überprüft. Die Prüfung durch einen externen, unabhängigen Auditpartner sichert die Qualität der Produkte hinsichtlich der V-Label Kriterien.

  • Warum reicht ein Blick auf die Inhaltsstoffliste (INCI) nicht aus, um vegetarische und vegane Produkte zu erkennen?

    Die Rezepturen kosmetischer Produkte werden nach gesetzlich vorgeschriebenen Definitionen angegeben (sog. INCI-Bezeichnungen), um einen einheitlichen Standard zu gewährleisten. Die INCI-Bezeichnungen sind oft chemische Formeln, lateinische Namen und Abkürzungen. Für die Verbraucher:innen erschweren sie eine spontane Identifikation der Zutaten und somit eine Einschätzung, ob ein Produkt für sie geeignet ist oder nicht. Für die zusätzliche Angabe in deutscher Sprache fehlt den Hersteller:innen oft der Platz auf der Verpackung. Auch über den Ursprung verschiedener Inhaltsstoffe bleibt die kaufende Person meist im Unklaren und kann daher nicht beurteilen, ob beispielsweise das Glycerin im Shampoo aus tierischen Quellen stammt. Außerdem müssen zur Verarbeitung eingesetzte Stoffe, die hinterher wieder entfernt werden, nicht auf der INCI-Liste angegeben.

  • Warum gibt es das V-Label auch für vegetarische Kosmetik?

    Vielen Menschen fällt der Einstieg in eine pflanzliche Lebensweise über vegetarische Produkte leichter und ProVeg hat ein großes Interesse daran, Verbraucher:innen dort abzuholen, wo sie stehen. Mit dem V-Label „vegetarisch“ wird ausgeschlossen, dass z. B. Schlachtfette oder Proteine von getöteten Tieren in den Produkten verarbeitet werden. Auch Inhaltsstoffe aus Insekten und anderen wirbellosen Tiere, die sowohl in konventioneller als auch in zertifizierter Naturkosmetik eingesetzt werden dürfen, sind beim V-Label für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte nicht erlaubt. Aus Insekten und Weichtieren werden z. B. Stoffe wie der Farbstoff Karmin oder Quallencollagen hergestellt. Honig, Bienenwachs, Milch und Lanolin (Wollfett), welches aus der Wolle von lebenden Schafen gewonnen wird, dürfen nach den Kriterien des V-Labels für vegetarische Produkte verwendet werden.

  • Was sind die Kriterien des V-Label im Kosmetikbereich?

    Als Grundlage für die Kriterien, die vegane oder vegetarische Produkte erfüllen müssen, dient die Definitionsempfehlung der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016. Diese wurde für Lebensmittel entwickelt und wurde vom V-Label auf Non-Food-Produkte wie Kosmetik- und Körperpflegeprodukte erweitert.

    Vegan
    Für Produkte, die mit dem V-Label „vegan“ gekennzeichnet werden, dürfen keine tierischen Inhaltsstoffe und zur Verarbeitung eingesetzte Stoffe auf allen Prozess- und Verarbeitungsstufen verwendet werden.

    Vegetarisch
    Produkte, die mit dem V-Label „vegetarisch“ gekennzeichnet werden, dürfen bestimmte Inhaltsstoffe enthalten, die mithilfe von lebenden Tieren hergestellt wurden (z. B. Bienenwachs, Wollwachs, Ziegenmilch). Zutaten, die direkt aus Tieren beziehungsweise Bestandteilen von Tieren erzeugt werden, sind nicht erlaubt.

    Zusätzliche Kriterien des V-Labels
    Das V-Label prüft zudem weitere Kriterien und wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Eigenschaften aufweisen:

    • Produkte, die genetisch veränderte DNA beinhalten (erlaubt ist eine Kontamination von maximal 0,9 Massenprozent)
    • Inhaltsstoffe, die aus Eiern aus Käfighaltung hergestellt wurden (einschließlich “ausgestaltete Käfighaltung” und Kleingruppenhaltung)
    • Endprodukte, die durch den Produzenten oder in dessen Auftrag im In- oder Ausland an Tieren getestet wurden
    • Produkte, die Inhaltsstoffe enthalten, die für das Endprodukt durch den Produzenten oder in dessen Auftrag im In- oder Ausland an Tieren getestet wurden
    • Produkte deren Produktionsablauf nicht so gestaltet ist, dass möglichst keine unbeabsichtigten Einträge von nicht-veganen bzw. nicht-vegetarischen Stoffe erfolgt

    Das V-Label wird generell nicht für Produkte vergeben, die folgende Zutaten oder Eigenschaften aufweisen:

    • Schlachtprodukte wie z.B. Innereien, Schlachtfette und –öle sowie Proteine und Aminosäuren, die von toten Tieren stammen
    • Fette von Fischen, Fischbestandteile oder andere Meerestiere
    • Duftstoffe, Glycerin und Hyaluronsäure tierischer Herkunft
    • tierische Farbstoffe und Glimmerelemente (z. B. Karmin/C. I. 75470 oder Guanin/C. I. 75170)
    • Gelée Royal
    • Trägerstoffe und Nährmedien, die Erzeugnisse aus toten Tieren enthalten
    • Klärung von Inhaltsstoffen mit Erzeugnissen, die aus toten Tieren stammen (z. B. Knochenkohle)

    Das V-Label in der Kategorie “vegan” wird nur vergeben, wenn Produkte außerdem frei von tierischen Erzeugnissen sind wie beispielsweise:

    • Eier und daraus hergestellte Produkte
    • Honig, Propolis, Bienenpollen
    • Milcherzeugnisse wie z. B. Ziegenmilchprodukte, Buttermilch
    • Von lebenden Schafen gewonnenes Wollfett/Lanolin und daraus gewonnene Erzeugnisse
    • Klärung mit Stoffen von lebenden Tieren wie z. B. Klärung von Xanthan durch Lysozym

    Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kriterien und weitere Informationen zum V-Label können sind im Leitfaden zu finden.

  • Wie wird sichergestellt, dass Unternehmen die Anforderungen des V-Labels erfüllen?

    Das V-Label führt qualitätssichernde Maßnahmen durch, um die Glaubwürdigkeit und die versprochenen Leistungen sicherzustellen. Zunächst erfolgt eine strenge Dokumentenprüfung, die auch die Vorlieferanten miteinschließt. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Laborpartnern werden zudem Audits in den Produktionswerken durchgeführt. Die Prüfungsmaßnahmen richten sich nach einheitlichen und standardisierten Prozessen. Zudem können Laboranalysen stichprobenartig durchgeführt werden.

    Eine Rezepturänderung oder Veränderungen im Produktionsprozess bei Produkten mit dem V-Label muss dem Qualitätsmanagement des V-Label-Teams umgehend und selbstständig gemeldet werden. Zudem überprüft das V-Label auch in einem jährlichen Rhythmus aktiv, ob es Änderungen gab, die nicht gemeldet wurden.

  • Wo finde ich Produkte mit dem V-Label?

    Das V-Label genießt eine hohe Bekanntheit im Lebensmitteleinzelhandel. Non-Food-Produkt mit dem V-Label werden ab 2018 verstärkt im deutschen Einzelhandel, wie z. B. in Drogerien und Supermärkten, zu finden sein. Auch in anderen Ländern, wie z. B. in der Schweiz, in Österreich und in den Niederlanden werden Kosmetik- und Körperpflegeprodukte nun verstärkt mit dem V-Label ausgezeichnet.

  • Es gibt bereits andere Label, die vegane Kosmetik auszeichnen. Warum sollte ich Produkte mit dem V-Label wählen?

    Das V-Label prüft mit seinen zusätzlichen Kriterien mehr als nur die reine Rezeptur. Das V-Label achtet bei Produkten auf Zutaten, Hilfsstoffe und eine gute Herstellungspraxis. Bei der Herstellung sollen Spureneinträge möglichst vermindert werden. V-Label Produkte sind GMO-frei und tierversuchsfrei. Eier und Eierzeugnisse in V-Label Produkten dürfen nicht aus Käfighaltung stammen. So können sich Verbraucher:innen sicher sein, dass das Produkt für ihre Ernährung geeignet ist. Das V-Label überprüft die V-Label Kriterien zudem immer wieder durch regelmäßige Audits und Laboranalysen.

    Des Weiteren zeichnet das V-Label als einziges Label zusätzlich vegetarische Kosmetik- und Körperpflegeprodukte aus. In zertifizierter Naturkosmetik dürfen zwar keine Zutaten von toten Wirbeltieren eingesetzt werden, aber aus wirbellosen Tieren hergestellte Produkte wie z. B. der Farbstoff Karmin aus Insekten oder Collagen aus Quallen sind durchaus erlaubt. Viele Menschen legen Wert darauf keine Kosmetikprodukte, die Erzeugnisse von toten Tieren wie etwa Schlachtabfälle enthalten, zu verwenden und ihnen fällt der Einstieg in eine pflanzliche Lebensweise über vegetarische Produkte leichter. ProVeg richtet sich an alle, die an einer pflanzlichen Lebensweise interessiert sind. ProVeg vertritt nicht nur die Interessen aller vegetarisch und vegan lebenden Menschen weltweit. ProVeg wendet sich gezielt auch an all diejenigen, die ihren Konsum tierischer Produkte kontinuierlich reduzieren wollen. Die Organisation begleitet und unterstützt sie auf ihrem Weg hin zu einer pflanzlichen Lebensweise.